Vor 99 Jahren – am 30. Nov. 1918 – erhielten die Frauen in Deutschland das aktive und passive Wahlrecht.
Fast 100 Jahre ist es her, dass wir Frauen in Deutschland erstmalig wählen und auch gewählt werden durften. Dieses historische Datum nahmen über 40 Frauenverbände und zivilgesellschaftliche Organisationen zum Anlaß, neun Wochen vor der Bundestagswahl die Frauen in Deutschland dazu aufzurufen, „ihre Stimme für Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt, für Respekt, Toleranz und Mitmenschlichkeit und für eine demokratische Gesellschaft abzugeben“.
Hier finden Sie den zweiseitigen Aufruf.
Zur Geburtsstunde des Frauenwahlrechts
„Die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland am 12. November 1918 ist der Aufruf an das Deutsche Volk vom Rat der Volksbeauftragten. Hier heißt es: „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen“. Am 30. November 1918 trat in Deutschland das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft“. Zitiert von der Seite der Landeszentrale für politische Bildung BW, hier gibts noch mehr Infos: https://www.lpb-bw.de/12_november.html